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VG Stuttgart, 15.05.2002 - 11 K 451/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Abschiebungsandrohung bei Bestehen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97
Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Vermeidung einer …
Auszug aus VG Stuttgart, 15.05.2002 - 11 K 451/02
Der Aufenthalt des Antragstellers galt nämlich auch auf Grund des Antrags vom 23.3.2001 als erlaubt (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG), und die Fiktionswirkung endet nicht durch eine Entscheidung über eine andere Aufenthaltsgenehmigung (vgl. VGH Baden-Württ., Urt. v. 28.7.1998 - 13 S 1588/97 - InfAuslR 1999, 27 = DVBl 1999, 176). - VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 13 S 457/96
Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung infolge zeitlich späteren …
Auszug aus VG Stuttgart, 15.05.2002 - 11 K 451/02
Ist aber die Abschiebungsandrohung zum maßgebenden Zeitpunkt der (bisher einzigen) behördlichen Entscheidung (vgl. VGH Baden-Württ., Urt. v. 27.10.1998 - 13 S 457/96 -) rechtswidrig, bleibt sie selbst dann aufhebbar, wenn sie inzwischen rechtmäßig erscheint. - OVG Hamburg, 18.01.1995 - Bs V 262/94
Ausländerrecht; Ausweisungsverfügung; Erlaubnisfiktion; Illegaler Aufenthalt im …
Auszug aus VG Stuttgart, 15.05.2002 - 11 K 451/02
Soweit wegen der belastenden Wirkung der - auch auf Ausweisungsgründe gestützten - ablehnenden Entscheidung (vgl. § 69 Abs. 3 S. 1 AuslG) eine vorherige Anhörung erforderlich ist (§ 28 Abs. 1 LVwVfG), genügt die Anhörung zu der dann unterbliebenen Ausweisung wegen deren gleichartiger Wirkung (vgl. §§ 44 Abs. 1 Nr. 1, 69 Abs. 3 S. 3 AuslG; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 18.1.1995, AuAS 1995, 99). - VG Stuttgart, 05.04.2001 - 7 K 3570/00
Aufenthalt; auflösende Bedingung; isolierte Anfechtung; Bestimmtheit
Auszug aus VG Stuttgart, 15.05.2002 - 11 K 451/02
28 Für den letztgenannten Fall wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Duldung vom 15.2.2002 nicht "zum Zeitpunkt der möglichen Rückführung" erlöschen kann, da eine solche Nebenbestimmung unanwendbar, weil unbestimmt ist (…vgl. Urteile des Berichterstatters vom 21.5.1999 - 11 K 3019/98 - AuAS 1999, 182 und 11.10.2000 - 11 K 648/00 - ferner VG Stuttgart, Urt. v. 5.4.2001 und Beschl. v. 17.12.2001, InfAuslR 2002, 123 und 190; GKAuslR, RdNr. 21 zu § 56). - VG Stuttgart, 21.05.1999 - 11 K 3019/98
Auszug aus VG Stuttgart, 15.05.2002 - 11 K 451/02
28 Für den letztgenannten Fall wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Duldung vom 15.2.2002 nicht "zum Zeitpunkt der möglichen Rückführung" erlöschen kann, da eine solche Nebenbestimmung unanwendbar, weil unbestimmt ist (vgl. Urteile des Berichterstatters vom 21.5.1999 - 11 K 3019/98 - AuAS 1999, 182 und 11.10.2000 - 11 K 648/00 - ferner VG Stuttgart, Urt. v. 5.4.2001 und Beschl. v. 17.12.2001, InfAuslR 2002, 123 und 190; GKAuslR, RdNr. 21 zu § 56).